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Das Wichtigste in Kürze

Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen zu:

Vater und Tochter
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
Vater und Tochter
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
Medizinischer Dienst für Hubschrauber
Medizinischer Dienst für Hubschrauber
Medizinischer Dienst für Hubschrauber
Medizinischer Dienst für Hubschrauber
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
Medizinischer Dienst für Hubschrauber
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
Richter_ Hände zeigen auf Dokument
Richter_ Hände zeigen auf Dokument
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
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  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
Zahlungsmethode
Zahlungsmethode
  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
Erbe_edited.jpg
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  • Sterbeort zu Hause
    Arzt bzw. Ärztin anrufen, für die Ausstellung einer Todesbescheinigung Bei Unfall oder Suizidverdacht ist die Polizei zu benachrichtigen Meldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes (Ausweis und Todesbescheinigung werden benötigt) Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen Falls vorhanden, Haustiere versorgen
  • Sterbeort im Krankenhaus oder im Alters- und Pflegezentrum
    Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin für die Todesbescheinigung Falls erwünscht, Aufbahrungsort bestimmen (viele Institutionen bieten die Möglichkeit einer Aufbahrung vor Ort an) Die Einrichtung leitet die Überführung des Leichnams an die gewünschte Destination ein Das Personal der Einrichtung kümmert sich meistens um die Meldung an das Zivilstandsamt
  • Benötigte Unterlagen
    Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person Pass/Identitätskarte der verstorbenen Person Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person (bei ausländischen Staatsbürgern) Hier können Sie alle Zivilstandsdokumente bestellen
  • Erste Benachrichtigungen
    Bestattungsamt kontaktieren und Datum festlegen Zivilstandsamt am Sterbetag informieren, spätestens 2-3 Tage nach Todeseintritt Nächste Angehörige, Verwandte und Freunde Arbeitgeber Spitex Termine prüfen und wenn nötig absagen
  • Todesfall im Ausland
    Die ausländische Behörde oder die Angehörigen informieren die Schweizer Botschaft vor Ort über den Todesfall Die ausländische Todesurkunde muss der Schweizer Botschaft ausgehändigt werden, diese leitet die Todesurkunde an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Verstorbenen weiter Einforderung der Todesurkunde, falls vorhanden Polizei- oder Autopsiebericht Die örtlichen Behörden sind für die Untersuchung verantwortlich sowie für die Anordnung einer möglichen Autopsie, die Genehmigung zur Freigabe des Leichnams und die Ausstellung der Todesurkunde Es besteht die Möglichkeit für die Bestattung vor Ort, die Einäscherung sowie Übersendung der Urne oder des Leichnams Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zu den Schweizer Botschaften im Ausland: Hilfe im Ausland Eine Übersicht aller Adressen der Schweizer Botschaften weltweit: Die Schweiz Weltweit
  • Bestimmung der Bestattungsart
    Erdbestattung: Diese traditionelle Bestattungsart umfasst die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof. Erdbestattungen sind die häufigste Form der Bestattung in der Schweiz. Feuerbestattung (Kremation): Nach der Einäscherung kann die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, verstreut oder anderweitig aufbewahrt werden. Die Kremation ist eine zunehmend beliebte Alternative zur Erdbestattung. Urnenbestattung: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem speziellen Urnengrab beigesetzt. Seebestattung in Schweizer Seen: Die Asche des Verstorbenen wird in einem Schweizer See verstreut. Diese Bestattungsart erfordert besondere Genehmigungen und ist in der Schweiz legal. Almwiesenbestattung: Die Asche wird auf einer speziell vorgesehenen Almwiese verstreut. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese umweltfreundliche Bestattungsart ordnungsgemäss durchgeführt wird. Waldbestattung (Friedwald): Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes in einem für diese Art der Bestattung vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Waldbestattungen gewinnen in der Schweiz an Popularität. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst, der als bleibendes Andenken aufbewahrt werden kann. Diese Bestattungsart bietet eine sehr persönliche Form der Erinnerung. Weltraumbestattung: Eine kleine Menge der Asche wird in den Weltraum geschickt. Diese sehr seltene und teure Bestattungsform ist in der Schweiz ebenfalls möglich. Für jede dieser Bestattungsarten müssen die lokalen Vorschriften und Genehmigungsanforderungen in der Schweiz beachtet werden. Es ist wichtig, sich im Voraus über die spezifischen Bedingungen zu informieren, um die gewünschte Bestattungsform ohne rechtliche Hürden umzusetzen.
  • Todesanzeige und Trauerzirkulare
    Todesanzeige erstellen oder erstellen lassen Leidzirkulare drucken lassen Liste der Trauergäste zusammenstellen Gasthaus für Leidmahl reservieren und Menu aussuchen Falls Spenden anstatt Blumen gewünscht, in Traueranzeige mitteilen
  • Bestattungsorganisation
    Lebenslauf für die Abdankung zusammenstellen Datum und Einzelheiten der Bestattung mit der Gemeinde absprechen Falls gewünscht, die Musik auswählen Blumen aussuchen und bestellen Danksagungskarten erstellen Errichtung des Gedenksteins Grabunterhalt organisieren
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